ZWS in Oranienburg

Oranienburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Oranienburg

Befreiung

Die Satzung der Oranienburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnung kleiner 25m², ohne Heizung oder ohne Fenster
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Meldungen zu Oranienburg

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Letzte Änderung: 28.04.2009