ZWS in Saarbrücken

Saarbrücken erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Saarbrücken

Befreiung

Die Satzung der Saarbrücken sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Pflegeheime
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Wohnungen aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Frauenhäuser (Zufluchtswohnungen)
  • Strafvollzug

Links

Infoseite der Stadt

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Letzte Änderung: 28.04.2009