ZWS in Saarbrücken
Saarbrücken erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Saarbrücken
Befreiung
Die Satzung der Saarbrücken sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Pflegeheime
- Wohnungen der Jugendhilfe
- Wohnungen aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Frauenhäuser (Zufluchtswohnungen)
- Strafvollzug
Links
Infoseite der Stadt
Meldungen zu Saarbrücken (1)
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Letzte Änderung: 28.04.2009