ZWS in Rottach-Egern

Rottach-Egern erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.52%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Rottach-Egern

Staffel

Rottach-Egern erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 1.250,00 € 110 €
2. bis 2.500,00 € 225 €
3. bis 5.000,00 € 450 €
4. bis 10.000,00 € 900 €
5. bis 20.000,00 € 1.800 €
6. bis 40.000,00 € 3.600 €
7. ab 40.000,00 € 7.200 €

Meldungen zu Rottach-Egern

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Letzte Änderung: 30.04.2009