Bad Wiessee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Um das Jahr 2009 gab es eine Staffelsteuer:
1. | bis 1.250,00 Euro | 110 Euro |
2. | bis 2.500,00 Euro | 225 Euro |
3. | bis 5.000,00 Euro | 450 Euro |
4. | bis 10.000,00 Euro | 900 Euro |
5. | bis 20.000,00 Euro | 1.800 Euro |
6. | bis 40.000,00 Euro | 3.600 Euro |
7. | ab: 40.000,01 Euro | 7.200 Euro |
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Letzte Änderung: 02.01.2023