ZWS in Bad Wiessee

Bad Wiessee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Wiessee

Frühere Besteuerung

Um das Jahr 2009 gab es eine Staffelsteuer:

1. bis 1.250,00 Euro 110 Euro
2. bis 2.500,00 Euro 225 Euro
3. bis 5.000,00 Euro 450 Euro
4. bis 10.000,00 Euro 900 Euro
5. bis 20.000,00 Euro 1.800 Euro
6. bis 40.000,00 Euro 3.600 Euro
7. ab: 40.000,01 Euro 7.200 Euro

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Letzte Änderung: 02.01.2023