ZWS in Ostseebad Zinnowitz

Ostseebad Zinnowitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.04%.

Satzung

Satzung von Ostseebad Zinnowitz

Staffel

Ostseebad Zinnowitz erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.900 Euro 150 Euro
2. bis 3.700 Euro 300 Euro
3. mehr als 3.700 Euro 450 Euro

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Zinnowitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Drittwohnungen
  • Gartenlauben im Sinne des “Bundeskleingartengesetzes”

Meldungen zu Ostseebad Zinnowitz

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Letzte Änderung: 05.05.2009