ZWS in Haltern am See

Haltern am See erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1999. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Haltern am See

Befreiung

Die Satzung der Haltern am See sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Halbierung der Steuerschuld bei zwei minderjährigen Kindern

Meldungen zu Haltern am See

Zu Haltern am See gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Haltern am See im Forum

Zu Haltern am See gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 30.04.2009