Schwerin (Brandenburg) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 17.11.1995. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung von Schwerin (Brandenburg)
Letzte Änderung: 30.04.2009