ZWS in Schwerin (Brandenburg)

Schwerin (Brandenburg) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 17.11.1995. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Schwerin (Brandenburg)

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Letzte Änderung: 30.04.2009