ZWS in Elsterwerda

Elsterwerda erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).

Satzung

Satzung von Elsterwerda

Befreiung

Die Satzung der Elsterwerda sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Bemerkungen

Zum 1.1.2015 wurde eine neue Satzung beschlossen.

Zuvor wurde die Steuer als Staffelsteuer auf Basis der Jahresrohmiete erhoben:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.200,00 € 120 €
2. bis 1.800,00 € 150 €
3. bis 2.400,00 € 200 €
4. bis 3.600,00 € 300 €
5. bis 5.400,00 € 400 €
6. bis 7.200,00 € 550 €
7. mehr als 7.200,00 € 650 €

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Letzte Änderung: 06.06.2015