ZWS in Ruhpolding

Ruhpolding erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Ruhpolding

Änderungssatzung

Sonstiges

Meldungen zu Ruhpolding

Zu Ruhpolding gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Ruhpolding im Forum (2)

Letzte Änderung: 10.05.2009