ZWS in Bad Frankenhausen
Bad Frankenhausen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 18.05.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 16% (effektiv 16%).
Satzung
Satzung von Bad Frankenhausen
Befreiung
Die Satzung der Bad Frankenhausen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Wehrpflichtigen in Kasernen
- Zwecke des Strafvollzugs
- Personen unter 18 Jahre zum Zweck von Schul- oder Berufsausbildung
- Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
- Zweitwohnung als Kapitalanlage
- Pflegeheime (Betreuung pflegebedürftiger
oder behinderter Menschen)
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen
- Wohnungen, die von Trägern der freien Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
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Letzte Änderung: 05.06.2015