ZWS in Bad Frankenhausen

Bad Frankenhausen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 18.05.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 16% (effektiv 16%).

Satzung

Satzung von Bad Frankenhausen

Befreiung

Die Satzung der Bad Frankenhausen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wehrpflichtigen in Kasernen
  • Zwecke des Strafvollzugs
  • Personen unter 18 Jahre zum Zweck von Schul- oder Berufsausbildung
  • Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Pflegeheime (Betreuung pflegebedürftiger
    oder behinderter Menschen)
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen
  • Wohnungen, die von Trägern der freien Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,

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Letzte Änderung: 05.06.2015