ZWS in Kosel

Kosel erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).

Satzung

Satzung von Kosel

Meldungen zu Kosel

Zu Kosel gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Kosel im Forum

Zu Kosel gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 18.05.2009