Sundern erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Sundern sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Am 02.07.2009 wurde die Satzung geändert und das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes eingearbeitet, so daß nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete für eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen keine Steuer zu zahlen haben.
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Letzte Änderung: 13.11.2010