ZWS in Sundern

Sundern erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Sundern

Befreiung

Die Satzung der Sundern sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Anmerkung

Am 02.07.2009 wurde die Satzung geändert und das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes eingearbeitet, so daß nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete für eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen keine Steuer zu zahlen haben.

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Letzte Änderung: 13.11.2010