ZWS in Bad Freienwalde (Oder)

Bad Freienwalde (Oder) erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Bad Freienwalde (Oder)

Befreiung

Die Satzung der Bad Freienwalde (Oder) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

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Letzte Änderung: 23.05.2009