ZWS in Lüneburg

Lüneburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).

Satzung

Satzung von Lüneburg

Befreiung

Die Satzung der Lüneburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die nicht der Definition entsprechen (baulich geschlossene Einheit zum Schlafen/Wohnen, Küche, Toilette, …)

Sonstiges

Meldungen zu Lüneburg (4)

Einträge zu Lüneburg im Forum (22)

Letzte Änderung: 08.06.2009