Lüneburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).
Die Satzung der Lüneburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Letzte Änderung: 08.06.2009