ZWS in Morsbach

Morsbach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 17.06.1993. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Morsbach

Befreiung

Die Satzung der Morsbach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

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Letzte Änderung: 08.06.2009