ZWS in Uthausen

Uthausen erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Uthausen

Änderungssatzung

Anmerkung

Die Steuer wurde 1994 als Staffelsteuer eingeführt und im Folgejahr umgewandelt.

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Letzte Änderung: 16.06.2009