ZWS in Hameln

Hameln erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10%.

Satzung

Satzung von Hameln

Befreiung

Die Satzung der Hameln sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen von öffentlich oder gemeinnützigen Trägern aus therapeutischen
  • Gründen
  • Wohnungen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (einschl. eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Wohnungen, die Personen als Zweitwohnungen in Hameln innehaben und mit Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, eines Elternteils oder eines anderen Angehörigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Abgabenordnung (AO)) gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.

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Letzte Änderung: 12.07.2010