ZWS in Hameln

Hameln erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 11% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Hameln

Befreiung

Die Satzung der Hameln sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen von öffentlich oder gemeinnützigen Trägern aus therapeutischen
    Gründen
  • Wohnungen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (einschl. eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Wohnungen, die Personen als Zweitwohnungen in Hameln innehaben und mit Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, eines Elternteils oder eines anderen Angehörigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Abgabenordnung (AO)) gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.

Bemerkunen

Zum 1.1.2014 trat eine Änderungssatzung beschlossen in Kraft. Künftig fallen 11% der Nettekaltmiete an, zuvor waren es 10%.

Meldungen zu Hameln (1)

Einträge zu Hameln im Forum (1)

Letzte Änderung: 05.06.2015