ZWS in Hameln
Hameln erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 11% (effektiv 11%).
Satzung
Satzung von Hameln
Befreiung
Die Satzung der Hameln sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen von öffentlich oder gemeinnützigen Trägern aus therapeutischen
Gründen
- Wohnungen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (einschl. eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Wohnungen, die Personen als Zweitwohnungen in Hameln innehaben und mit Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, eines Elternteils oder eines anderen Angehörigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Abgabenordnung (AO)) gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.
Bemerkunen
Zum 1.1.2014 trat eine Änderungssatzung beschlossen in Kraft. Künftig fallen 11% der Nettekaltmiete an, zuvor waren es 10%.
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Letzte Änderung: 05.06.2015