ZWS in Friedrichshafen

Friedrichshafen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).

Satzung

Satzung von Friedrichshafen

Befreiung

Die Satzung der Friedrichshafen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Anmerkungen

Im Jahr 2010 plante die Stadt die Einführung für das kommende Jahr. Die Steuer soll gestaffelt werden und zwischen 756 und 1260 Euro liegen.

Siehe dazu auch Südkurier

Aktualisierung 2015

Im Jahr 2015 wurde ein pauschaler Steuersatz von 20% auf Basis der Nettokaltmiete eingeführt. Zuvor galten folgende Staffel auf Basis der Jahresrohmiete:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 4.000,00 € 756 €
2. bis 5.000,00 € 900 €
3. bis 6.000,00 € 1.056 €
4. mehr als 6.000,00 € 1.260€

Die neue Regelung war n̦tig, da das Bundesverfassungsgericht die Ungerechtigkeit der Staffeln an der Staffelgrenze monierte Рmit Verweis auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

Meldungen zu Friedrichshafen

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Letzte Änderung: 11.01.2016