ZWS in Strausberg

Strausberg erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Strausberg

Befreiung

Die Satzung der Strausberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht gewissen Definitionen entsprechen (mind. 25qm, Energie- und Wasserversorgung, Heizungs- und Kochmöglichkeit)

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Letzte Änderung: 31.01.2011