ZWS in Breitenbrunn
Breitenbrunn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Breitenbrunn
Befreiung
Die Satzung der Breitenbrunn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freier Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
- Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in Breitenbrunn innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Breitenbrunns befindet.
- Wohnungen, die sich in Kleingartenanlagen befinden, die durch von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig im Sinne des § 2 des Bundeskleingartengesetzes anerkannte Kleingärtnerorganisationen verwaltet werden
Meldungen zu Breitenbrunn
Zu Breitenbrunn gibt es leider noch keinen Meldung.
Einträge zu Breitenbrunn im Forum (1)
Letzte Änderung: 30.03.2011