ZWS in Breitenbrunn

Breitenbrunn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Breitenbrunn

Befreiung

Die Satzung der Breitenbrunn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freier Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
  • Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in Breitenbrunn innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Breitenbrunns befindet.
  • Wohnungen, die sich in Kleingartenanlagen befinden, die durch von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig im Sinne des § 2 des Bundeskleingartengesetzes anerkannte Kleingärtnerorganisationen verwaltet werden

Meldungen zu Breitenbrunn

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Letzte Änderung: 30.03.2011