ZWS in Hannover

Hannover erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.1994. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Hannover

Befreiung

Die Satzung der Hannover sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (entsprechend auch für eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • die in der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, in der Wohnung eines Verwandten in gerader Linie, oder in der Wohnung einer Person, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Elternund Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.

Weitere Informationen

Neuigkeiten

Hannover ändert zum 1.3.2008 die Satzung. Dabei wird ins. die Steuerbefreiung neu geregelt. Befreit werden nach der neuen Satzung Verheiratete, nicht dauernd getrennt Lebende Personen (dies wird auf die eingetragene Lebenspartnerschaft erweitert) sowie der Hauptwohnsitz als Zimmer in der elterlichen Wohnung.

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Letzte Änderung: 19.01.2016