ZWS in Märkische Heide

Märkische Heide erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Befreiung

Die Satzung der Märkische Heide sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen. Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Märkische Heide
  • Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen im Gebiet der Gemeinde Märkische Heide innehaben, sofern sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb des Gemeindegebietes befindet.
  • Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil/en innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.
  • Gartenlauben im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 20a des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28.02.1994 (GVBl. I S. 210), in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt nicht für Gartenlauben nach § 20a S. 1 Nr. 8 BKleingG, deren Inhaber vor dem 03.10.1990 eine Erlaubnis zur dauernden Nutzung der Laube zu Wohnzwecken erteilt wurde.
  • Wohnraumdefinition (mind. 25qm, Strom, Energie, Wasser, Abwasser sowie Möglichkeit zum Kochen / Beheizen)

Besonderheiten der Kommune

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage kann es Abschläge geben:

Ausstattung Prozentualer Abschlag des ermittelten Mietaufwandes nach § 4 Abs. 1
Einfache Fassade 10 %
Einfache Fenster 10 %
Fehlende Heizung 10 %
Fehlen von Strom, Wasser und Abwasser 10 %

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Letzte Änderung: 04.10.2011