ZWS in Koblenz

Koblenz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.06.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Koblenz

Befreiung

Die Satzung der Koblenz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung in Koblenz innehaben, sind von der Steuer befreit.
  • Verheiratete Personen bzw. eine Lebenspartnerschaft führende Personen, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie bzw. von ihrem Lebenspartner leben, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung in Koblenz innehaben, sind von der Zweitwohnungssteuer befreit, soweit sie sich vorwiegend im Gebiet der Stadt Koblenz aufhalten.
  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
  • Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage

Anmerkungen

In der Sitzung am 02.02.2012 beschloss der Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungsteuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete (siehe Student muss keine ZWS zahlen (OVG RLP) (26.06.2008)

  • Keine ZWS für Koblenzer Studenten (13.02.2007)
  • Einträge zu Koblenz im Forum (12)

    Letzte Änderung: 03.06.2012