ZWS in Kleinmachnow

Kleinmachnow erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Kleinmachnow

Befreiung

Die Satzung der Kleinmachnow sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die bestimmte Anforderungen nicht erfüllt (u.a. mind. 23qm, Wasser-/Energieversorgung, etc.)

Anmerkung

Die Satzung drückt nicht klar aus, ob Rohmiete oder Kaltmiete gemeint ist.

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Letzte Änderung: 14.03.2012