ZWS in Schermbeck

Schermbeck erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Schermbeck

Befreiung

Die Satzung der Schermbeck sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Reduzierung auf die Hälfte bei mehr als zwei minderjährigen Kindern als Billigkeitsmaßnahme

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Letzte Änderung: 27.12.2012