ZWS in Neu-Anspach

Neu-Anspach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Neu-Anspach

Befreiung

Die Satzung der Neu-Anspach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Meldungen zu Neu-Anspach

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Letzte Änderung: 03.06.2013