ZWS in Essen

Essen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Essen

Befreiung

Die Satzung der Essen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

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Letzte Änderung: 17.05.2014