ZWS in Bad Vilbel

Bad Vilbel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2014. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Bad Vilbel

Befreiung

Die Satzung der Bad Vilbel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnlichen Einrichtungen;
  • Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. von einem nicht dauernd getrennt lebenden eine eingetragene Lebenspartnerschaft Führenden aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium gehalten werden, wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw. Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet.
  • Wohnungen, die aufgrund ihres Zustandes oder fehlender minimaler Einrichtung tatsächlich nicht bewohnbar sind.

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Letzte Änderung: 02.11.2014