ZWS in Ummanz

Ummanz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 22%).

Satzung

Satzung von Ummanz

Befreiung

Die Satzung der Ummanz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
    Bundeskleingartengesetzes
  • Zweitwohnung als Kapitelanlage
  • Drittwohnungen

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Letzte Änderung: 04.01.2015