ZWS in Weißwasser

Weißwasser erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).

Satzung

Satzung von Weißwasser

Befreiung

Die Satzung der Weißwasser sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Auszubildende in Weißwasser
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Weißwasser hat jährlich 72 Fälle und nimmt 11.045 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Meldungen zu Weißwasser

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Letzte Änderung: 05.01.2015