ZWS in Dohna

Dohna erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.22%.

Satzung

Satzung von Dohna

Staffel

Dohna erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 600 Euro 60 Euro
2. bis 1.200 Euro 120 Euro
3. bis 2.000 Euro 200 Euro
4. mehr als 2.000 Euro 300 Euro

Befreiung

Die Satzung der Dohna sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Schüler
  • Personen unter 18 Jahre
  • Studenten ohne Einkommen (mit Einkommen pauschal 30 Euro je Jahr)

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Dohna hat jährlich 25 Fälle und nimmt 3.200 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

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Letzte Änderung: 05.01.2015