ZWS in Itzehoe

Itzehoe erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2015. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Itzehoe

Befreiung

Die Satzung der Itzehoe sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Meldungen zu Itzehoe

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Letzte Änderung: 17.09.2015