ZWS in Freiberg

Freiberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2016. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Freiberg

Befreiung

Die Satzung der Freiberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Wohnungen, die sich in gemeinnützigen Kleingartenanlagen im Sinne des § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleinG) befinden,
  • die Gesamtheit von Räumen, die nicht den Anforderungen an eine Wohnung aus
    § 48 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) genügen.

Meldungen zu Freiberg

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Letzte Änderung: 07.06.2016