ZWS in Xanten

Xanten erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1997. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Xanten

Anmerkung

Die Satzung ist als lokale Kopie hinterlegt, da die Kommune nicht in der Lage ist, diese in Standardformaten wie PDF bereit zu stellen.

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Letzte Änderung: 17.01.2011