ZWS in Timmendorfer Strand

Timmendorfer Strand erhebt Zweitwohnungsteuer seit 29.04.1996. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Timmendorfer Strand

Befreiung

Die Satzung der Timmendorfer Strand sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 15.07.2010