ZWS in Lübeck

Lübeck erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1994. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Lübeck

Befreiung

Die Satzung der Lübeck sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Haupt- und Nebenwohnung im selben Gebäude
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Anmerkungen

Stand 2009: In der Haushaltsdebatte wird angeregt, die Zweitwohnungsteuer von 10% auf 12% anzuheben (Quelle)

Stand 2010: Am 29.11.2010 wurde eine neue Satzung beschlossen, in der die Steuer von 10 auf 12% angehoben worden. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 1994, wobei bestehende Bescheide nicht mehr verändert werden.

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Letzte Änderung: 17.05.2016