ZWS in Schulzendorf

Schulzendorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Schulzendorf

Befreiung

Die Satzung der Schulzendorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen unter 24qm Wohnfläche

Meldungen zu Schulzendorf

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Letzte Änderung: 28.04.2009