Untervermietung an Schüler

grasz @, Freitag, 02.03.2012 (vor 4410 Tagen)

Hallo, ich plane als Hauptmieter in Berlin ein Zimmer meiner Wohnung an einen minderjährigen Jungen (15 Jahre) von Bekannten zu vermieten, da er an dem jetzigen Gymnasium sein Abitur machen will. Seine Sorgeberechtigten (meine Bekannten) ziehen nach Hannover, dort wird er folglich auch seinen Hauptwohnsitz haben (und jedes Wochenende hinfahren). Zählt sein Zimmer in meiner Wohnung dann bei der polizeilichen Anmeldung dann als Zweitwohnung> Ich las, dass die Steuer einkommensunabhängig erhoben wird, also müssten er dann darauf (in Berlin) dann die Zweitwohnungssteuer zahlen> Ebenso plane ich eigentlich nur eine Beteiligung an den Betriebskosten, las aber hierzu, dass dann die ortsübliche Nettokaltmiete (egal ob ich die erhebe) als Bemessungsgrundlage genommen wird.

Vielen Dank für Ihre Antworten
Graß


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