Zweitwohnungssteuer bei räumlich verbundenen Wohnungen

mgl2501, Freitag, 29.05.2015 (vor 3227 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin vor kurzem auf das Thema ZWS aufmerksam geworden und bin aktuell etwas verwirrt.

Ich bin Eigentümer einer 1-Zimmer Wohnung, die ich gemeinsam mit meiner Ehefrau bewohne. Aktuell steht die benachbarte 2-Zimmer Wohnung zum Verkauf. Wir würden diese gerne kaufen und durch einen Durchbruch (nach Genehmigung durch WEG) verbinden, d.h. 3-Zimmer Wohnung daraus machen. Beide Wohnungen habe die selbe Anschrift (Strasse + Hausnummer). Es handelt sich um die Stadt Darmstadt.

Eine Zusammenlegung im Grundbuch kann allerdings aufgrund der sehr hohen Aufwände nicht realisiert werden. D.h. auf dem Papier (Grundbuch + Nebenkostenabrechnung, etc.) würde diese 3-Zimmer Wohnung als zwei getrennte Wohnungen geführt.

Meine Frage ist relativ einfach - Muss ich in diesem Fall mit der Zweitwohnungssteuer rechnen? Falls ja, würde der Traum von der größeren Wohnung wohl platzen. Falls nein würde ich mich freuen, wenn Ihr mir hier ggfs. auch die rechtliche Grundlage nennen könntet. D.h. sind dies nun rechtlich eine oder zwei Wohnungen?

In der Satzung konnte ich zu diesem spezifischen Fall keine konkreten Informationen finden. Auf der Stadtverwaltung konnte ich heute Vormittag niemanden erreichen. Meine Internetrecherche verlief ebenfalls erfolglos.

Da ich Angst habe, dass die Wohnung bald verkauft sein könnte, würde ich mich sehr über eine schnelle Rückmeldung freuen.

Vielen Dank und Gruß


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