Meldepflicht in Berlin

Neu-Berliner, Montag, 13.07.2015 (vor 3182 Tagen)

Hallo erstmal,

folgendes: Ich bin Student in Dresden, und werde für 4 Monate ein Praktikum in Berlin absolvieren. Eine Nachfrage beim zuständigen Bezirksamt hat ergeben, dass ich auf jeden Fall meinen Wohnsitz in Berlin melden müsste.

Ich habe allerdings meine Zweifel, ob das so korrekt ist.

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1myh/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.Ma...

§ 20 I MeldG besagt doch, dass es keine Meldepflicht für Aufenthalte gibt, die unter 6 Monate dauern, sofern ich im Inland einen Wohnsitz habe.

Es stellt sich theoretisch die Frage, ob der Landesgesetzgeber "Inland" als "Inland Berlins" gilt oder aber im Sinne von Art. 11 GG "Inland" als Bundesgebiet allgemein definiert werden muss.

Ich würde ja eherzu der weiten Inlandsdefinition tendieren, aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

Sofern Inland nur das Inland Berlins meinte, müsste ja jeder, der drei Wochen Urlaub in Berlin macht, einen Wohnsitz anmelden. Sowas kann doch nie und nimmer richtig sein.

Ich bin auf Meinungen gespannt.


Beste Grüße

Neu-Berliner


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