Wohnung in HH und B

Marius, Montag, 01.01.2018 (vor 2279 Tagen)

Guten Abend,

aktuell wohne ich mit meiner Freundin in Hamburg. Für einen interessanten Job habe ich nun eine Arbeit in Berlin angefangen. Dies geht ungefähr 1 Jahr (sofern in der Probezeit nichts passiert) - dann geht es zurück nach Hamburg.

Die Wohnung in Hamburg und die neue in Berlin laufen auf beide Namen und ich werde jeweils nur 1 Wochenende im Monat in Hamburg sein, ansonsten ist meine Partnerin an den anderen 3 Wochenenden in Berlin.

Die Internetseite der Stadt Berlin gibt mir die Info:

"Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhalten oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt übersteigt sechs Monate nicht."

Heißt das, erst wenn wir länger als 6 Monate die zweite Wohnung in Berlin nutzen (Mai 2018) ist eine Anmeldung und Zweitwohnsitzsteuer notwendig?

Vielen Dank

Marius


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