Dienstfahrten zum Zweitwohnsitz

Luhmann @, Donnerstag, 02.08.2007 (vor 6084 Tagen)

Ich habe meinen Hauptwohnsitz und München und pendle dienstlich zwischen München, Amsterdam und Basel, wohne dort im Hotel und fahre grundsätzlich Bahn (BC50). Wenn ich die Woche über in Basel gearbeitet habe und dann nach Hause fahre, muss mein Arbeitgeber mir dann auch meine Dienstfahrt zum Zweitwohnsitz nach Berlin zahlen, oder nur zum Hauptwohnsitz nach München>

Fragt sich

Andi


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