Dienstfahrten zum Zweitwohnsitz
Ich habe meinen Hauptwohnsitz und München und pendle dienstlich zwischen München, Amsterdam und Basel, wohne dort im Hotel und fahre grundsätzlich Bahn (BC50). Wenn ich die Woche über in Basel gearbeitet habe und dann nach Hause fahre, muss mein Arbeitgeber mir dann auch meine Dienstfahrt zum Zweitwohnsitz nach Berlin zahlen, oder nur zum Hauptwohnsitz nach München>
Fragt sich
Andi
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- Dienstfahrten zum Zweitwohnsitz -
Luhmann,
02.08.2007
- Dienstfahrten zum Zweitwohnsitz - Yvonne Winkler, 02.08.2007