ZWS in Köln - rückwirkend

Gabriele @, Köln, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6007 Tagen)

Hallo Christian,

habe mich ein wenig durch die Liste der Fragen mit Deinen Antworten gearbeitet und schreibe Dich einfach direkt an.

Auch bei mir geht es um ZWS in Köln.

Ich hole ein bisschen aus: Zum Januar 2004 bin ich (ledig) aus beruflichen Gründen nach München gezogen, habe meine ETW in Köln aber beibehalten. Die Münchener Wohnung ist seither als Erstwohnsitz, die Kölner als Zweitwohnsitz gemeldet. Da ich mich grob geschätzt insgesamt etwa 2 Monate pro Jahr in meiner Kölner Wohnung aufhalte, sehe ich keine Möglichkeit, diese Wohnung abzumelden. Vermietung oder Verkauf kommen derzeit für mich ebenfalls nicht in Frage.

Im September 2005 ist die Stadt Köln erstmals an mich herangetreten mit den Unterlagen zur ZWS. Damals war ich der Meinung, dass meine Kölner Wohnung keine Zweitwohnung im Sinne der ZWS ist und habe die entsprechend komplettierte Erklärung mit einer Begründung als Anlage am 6.10.2005 zurückgeschickt.

Danach war dann Schweigen, bis jetzt. Ende September 2007 nimmt die Stadt Bezug auf mein Schreiben von vor zwei Jahren - auf meine "Ablehnungsbegründung" wurde erwartungsgemäß nicht eingegangen - und stellt mit erneut den Erfassungsbogen zu.

Nun komme ich endlich zu meiner Frage: Wenn ich die ZWS nicht umgehen kann, was ich wohl annehmen muss, kann die Zahlung von mir tatsächlich rückwirkend ab Januar 2005 gefordert werden> Auch wenn die Stadt die Sache zwei Jahre verschleppt hat, will sagen "aufgrund eines erheblichen Arbeitsanfalles im Zusammenhang mit der Einführung der ZWS" nicht früher erneut an mich herangetreten ist>

Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

Viele Grüße,
Gabriele


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