Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Brabette @, Mittwoch, 30.01.2008 (vor 5903 Tagen)

Hallo!
Ich möchte nur noch mal nachfragen, damit ich sicher bin:
Im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz – BlnZwStG
steht folgendes:

"Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer."

hieße doch, ich hätte, bei angenommenem Zweitwohnsitz in Berlin, ein Jahr Zweitsitzwohnen frei, oder>

später steht da aber:

"Die Steuer entsteht mit dem Zeitpunkt des Beginns der Steuerpflicht für den Rest des laufenden Kalenderjahres. Im übrigen entsteht die Steuer mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist."

und da komm ich nicht mehr mit.

Hieße das, wenn ich, sagen wir mal April meinen ZWS in Berlin anmelde, würde mir schon ab Januar des Folgejahres ZwSt berechnet werden>>
Obwohl das Jahr eigentlich erst im April rum wär>

Ich bin dankbar für Antworten.


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