Luxussteuer auf Zweitwohnung

raubritter @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5217 Tagen)

Hallo!

Wir, ein Ehepaar mit einem kleinen Kind und in Berlin als Hauptwohnsitz, haben vor zwei Jahren in Brandenburg gebaut. Wir fielen aus allen Wolken, als zum Frühjahr der Steuerbescheid der zuständigen Gemeinde in Höhe von 665,- € eintraf. Diese ist zweifellos laut Gemeindesatzung rechtens, obwohl wir mit etwas guten Willen durch die vorwiegende Wochenendnutzung hätten durchaus niedriger besteuert werden können.

Um vielleicht einmal das auch hier mitunter verbreitete Vorurteil auszuräumen, dass Wochenendhausnutzer zwangsläufig wohlhabend sind und daher einer Luxussteuer unterzogen werden können: Wenn man heute für’s Alter vorsorgt, legt man sein mühsam verdientes Geld zusammen, nimmt ein Darlehen auf, erwirbt eine Immobilie und zieht dort später ein. Hierauf wurden aber bereits Grunderwerbs- und Grundsteuer erhoben. Ist diese Form der (vererbbaren) Altersvorsorge etwa Luxus>

Es verhält sich doch faktisch so, dass der Staat, die Länder und die Kommunen nach zusätzlichen Einnahmequellen suchen und diese u.a. in der Zweitwohnsitzsteuer gefunden haben. Die Begründung, dass durch Zweitwohnsitze zusätzliche Belastungen für die Gemeinden entstehen, ist kaum nachvollziehbar, zumal meist schon durch andere Steuern gedeckelt. Tatsächlich aber entstehen durch die bloße Anwesenheit bereits Mehreinnahmen durch Konsum oder, wie in unserem Fall, Investition, da regionale Gewerbetreibende davon profitieren und ihrerseits dadurch höhere Abgaben entrichten.

Die Gemeinden sollten angesichts der demografischen Entwicklung für jeden Zuzügler dankbar sein. Alles andere ist Raubrittertum und gehört vor den Europäischen Gerichtshof. Nichts anderes. Eine Sammelklage wäre eine Idee...


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