Unterschied verheiratet oder in "wilder Ehe" lebend?

solingerin @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5187 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe heute das Forum hier gefunden und ich habe eine Frage und bin mir sicher, dass ich hier Hilfe finde.

Ich lebe in Scheidung und wohne derzeit alleine in Solingen. Ich möchte jetzt in eine andere Stadt zu meinem Freund ziehen - meine Solinger Wohnung aus beruflichen Gründen jedoch erstmals behalten.

In der Solinger Satzung steht auf Seite 2:

6) Eine Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.

Also: Verheiratet bin ich noch und somit wohl auch dauernd getrennt lebend mit meinem Noch-Ehemann.

Aber was ist mit meinem Freund> Ich ziehe zu ihm - Lebensgemeinschaft also quasi. Macht der Staat da einen Unterschied in Bezug auf das Zitat aus der Solinger Satzung>

Ich freue mich auf eure Antworten und sende euch schöne Grüße aus Solingen

Noch etwas vergessen: Solingen liegt von meiner Arbeitsstätte ca. 70 Kilometer - mit direkter Autobahnanbindung in beide Richtungen entfernt - mein neuer Wohnort rund 130 Kilometer - davon 40 Kilometer ohne Autobahn.

Werden 70 km als Zweitwohnsitz beruflich bedingt überhaupt anerkannt oder muss man dann in dem Ort wohnen, in dem man arbeitet>

Mir geht es jetzt mal gar nicht um die Vorteile einer doppelten Haushaltsführung.


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