Geld zurück, wenn ZWS für Studenten irgendwann gekippt wird?

B-AC @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5171 Tagen)

Hallo,

mein Fall ist ähnlich dem Fall vor dem VG Lüneburg, dessen Urteil leider noch nicht rechtskräftig ist. Habe mein Hauptwohnsitz in Berlin, studiere in Österreich und absolviere derzeit ein Praktikum mit anschliessender Diplomarbeit in Aachen. Wie im Fall Lüneburg bewohne ich bei meinen Eltern in Berlin nur ein Zimmer und die einzige "richtige" Wohnung habe ich halt in Aachen. Die Wohnung in Österreich ist, soweit mir bekannt, unerheblich für den Fall. Will jetzt auch keine Diskussion über Sinn und Unsinn der ZWS führen, nur soviel: meine Hauptwohnsitz bleibt solange ich studiere in Berlin! Sehe es nicht ein alle paar Monate mich umzumelden.

Nun liegt mir seit ein paar Tagen der Bescheid der Stadt Aachen über die Festsetzung der ZWS vor. Was ist nun eigentlich wenn irgendwann die ZWS für Studenten durch eine bundesrechtliche Instanz gekippt wird und das Urteil vom VG Lüneburg übernommen wird>

Falls dies irgdendwann eintrifft, kann man sein Geld sicherlich nur zurückfordern, wenn man rechtzeitig gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt hat oder>

Außerdem steht in der Rechtsbehelfsbelehrung in meinem Bescheid, dass ich Klage gegen diesen einlegen kann. Ist ein Widerspruch gar nicht möglich>

Was muss ich also tun um evtl. später mein Geld zurück fordern zu können, falls es zu einem Urteil gegen die ZWS für Studenten kommt> Möchte eben kein eigenen Prozess führen, sondern dies abhängig von einem ausstehenden Urteil abhängig machen. Habe schon genug mit den Gerichten und Behörden aufgrund meiner Schwerbehinderung zu tun.

Bye,
B-AC


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