HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Percy @, Dienstag, 06.07.2010 (vor 5015 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

folgender Sachverhalt:

- Ich bin verheiratet
- habe außerhalb von München meinen Hauptwohnsitz, in München Nebenwohnsitz (da ich in München arbeite)
- Meine Frau ist nur an unseren Hauptwohnsitz gemeldet

Die Stadt München hat mir nach fast 3 Jahren seit meinen Widerspruch zur Zweitwohnsteuer geschrieben, dass "für die Anerkennung des Ausnahmetatbestandes 'Erwerbszweitwohnung' kommt es entsprechend dem Urteil des BVG vom 11.10.05 darauf an, dass die Nebenwohnung im Vergleich zur Hauptwohnung zeitlich überwiegend genutzt wird".

Daher möchten sie wissen, wieviele Tage pro Woche bzw. Monat ich mich seit 2007 in München aufgehalten habe bzw. werde, außerdem ob die Zweitwohnung zeitlich überwiegend benutzt wird, und wie sich die Eigentumsverhältnisse der Wohnung in München zwischen meiner Frau und mir aufteilen.

a) Ich dachte, dass für mich als Verheirateter der Lebensmittelpunkt (Gemeinde, Familie usw.) gleich Hauptwohnsitz ist, egal wieviel Tage ich dort bin>!
b) Aus dem Brief lese ich heraus, dass ich nur von der ZWS befreit bin, wenn ich mehr Tage in München bin>!
c) Wenn ich aber mehr Tage in München bin, muss ich dann München als HWS melden>!
d) Was haben die Eigentumsverhältnisse damit zu tun>

Finale Frage: Welche Voraussetzungen in der beschriebenen "Konfiguration" müssen denn nun vorliegen, um keine ZWS zu zahlen>

Vielen lieben Dank an Euch
Grüsse
Percy


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