ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5013 Tagen)

Hallo!

-mir gelang es bisher nicht, erschöpfende Auskunft zu meinem Problem zu erlangen :-( .
Das Formular zur Zweitwohnungssteuerklärung sieht von Zeile 27-32 Ausnahmen (Steuerbefreiungen) vor:

27 - Keine Steuerplicht, weil:
die Wohnung nicht mit _ Küche/Kochnische, x Waschraum oder _ Toilette ausgetattet ist.
28 - ...
29 - x Die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und
30 - _
31 - _
32 - x sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Berlins befindet.

Trotz korrekter Angaben meinerseits, wurde ich zur ZWS verdonnert
=>Widerspruch, mit Hinweis auf meine Eintragungen.

Daraufhin erhielt ich 2x Post, ich möge meinen Einspruch doch zurück nehmen (wie nett.. :-P ), da gem §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg zwei Voraussetzungen (eine davon verheiratet), vorliegen müsse.

==>Kann ich mich auf deren eigenes Formular nicht verlassen>
=>Meiner Meinung nach, sind 2 Voraussetzungen erfüllt..!!>
=>Sind die Aussagen zum verheiratet-sein korrekt> -Dazu gibt /gab es doch Verfassungsbeschwerde wg. anderweitiger Lebensgemeinschaften (inwieweit müssen hier Nachweise erbracht werden>).

Was meint ihr dazu> -Wie würdet ihr euch verhalten> -Auch sehe ich keinen Grund, auf deren Schreiben zu reagieren; schließlich liegt mein Widerspruch vor UND! meine Angaben waren korrekt.


Danke!

AndreS, Berlin


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