dritte Person im Mietvertrag ZWS-pflichtig?!

Hummel @, Montag, 27.06.2011 (vor 4659 Tagen)

Hallo Liebe Community,

ich möchte zusammen mit meiner Freundin in eine gemeinsame Mietwohnung ziehen. Wir sind beide noch in der Ausbildung (Student) und werden durch unsere Eltern Unterstützt. Nun sagt, die Hausverwaltung, dass unser Einkommen für diese Wohnung nicht ausreichen würde. Eine Bürgschaft durch unsere Eltern akzeptieren sie auch nicht.
Die Hausverwltung sagt, die einzige Methode sie es, eine Dritte Person (in dem Fall mein Vater) mit in den Mietvertrag zu nehmen.
Da mein Vater selbst kein Wohnsitz in Berlin hat, müsste er sich dann überhaupt in Berlin anmelden>
Wie gesagt, es geht der Hausverwaltung nur darum, dass ein ausreichendes Einkommen aller Mieter gewährleistet wird. Wenn er nun als dritt Mieter in der Vertrag kommt und sich nicht dort anmeldet, geht das> Er nutzt die Wohnung ja auch nicht!>
Vielen Dank!!! Bin für jede Antwort sehr dankbar!


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